Kaum eine spanische Steuerregel hat einen so berühmten Namensgeber: Das Beckham-Gesetz (offiziell Régimen especial para trabajadores desplazados) verdankt seinen Spitznamen David Beckham, der 2003 zu Real Madrid wechselte und als einer der ersten Prominenten von der damals neuen Regelung profitierte. Die Ironie der Geschichte: Profifußballer sind seit 2010 ausgeschlossen – für Auswanderer, die zum Arbeiten nach Mallorca ziehen, ist das Gesetz aber attraktiver denn je.
Was bringt das Beckham-Gesetz?
Wer sich erfolgreich für die Regelung entscheidet, wird für mehrere Jahre steuerlich wie ein Nicht-Resident behandelt – obwohl er in Spanien lebt. Die wichtigsten Vorteile:
- Pauschal 24% Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen bis 600.000 Euro pro Jahr (statt progressiv bis ~47% plus Regionalzuschlag auf den Balearen). Darüber gelten 47%.
- Ausländische Kapitalerträge bleiben steuerfrei in Spanien: Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus dem Ausland werden nicht in Spanien besteuert.
- Kein Modelo 720: Die Meldepflicht für Auslandsvermögen entfällt.
- Vermögensteuer nur auf spanisches Vermögen – nicht auf das Weltvermögen.
Wer kann die Regelung nutzen?
Ursprünglich galt das Gesetz nur für Arbeitnehmer, die mit Arbeitsvertrag nach Spanien ziehen. Seit der Reform durch das Startup-Gesetz 2023 ist der Kreis deutlich größer:
- Arbeitnehmer, die für einen neuen Job nach Spanien ziehen
- Remote-Arbeiter und digitale Nomaden, die für einen ausländischen Arbeitgeber aus Spanien arbeiten
- Geschäftsführer spanischer Gesellschaften (mit gelockerten Beteiligungsgrenzen)
- Gründer anerkannter Startups sowie hochqualifizierte Fachkräfte in Innovation und Forschung
- Unter bestimmten Bedingungen auch Ehepartner und Kinder
Die zentralen Voraussetzungen: Du warst in den letzten 5 Jahren nicht in Spanien steueransässig, und der Umzug erfolgt wegen der Tätigkeit. Klassische Selbstständige (Autónomos ohne Startup-Bezug) und Rentner können die Regelung nicht nutzen.
Wie lange gilt der Vorteil?
Das Jahr des Zuzugs plus die fünf folgenden Steuerjahre – insgesamt also bis zu sechs Jahre. Danach wechselst du automatisch in die normale spanische Besteuerung.
Der Haken: Für wen lohnt es sich nicht?
- Es gibt keine persönlichen Freibeträge und kaum Abzugsmöglichkeiten – die 24% gelten ab dem ersten Euro. Bei kleineren Einkommen kann die normale Besteuerung günstiger sein; die Faustgrenze liegt je nach Situation bei etwa 50.000–60.000 Euro Jahreseinkommen.
- Arbeitseinkommen wird weltweit mit den 24% erfasst, nicht nur das spanische.
- In manchen Konstellationen stellt Spanien keine Ansässigkeitsbescheinigung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen aus – das kann Auswirkungen auf Einkünfte im Heimatland haben.
So beantragst du die Regelung
Der Antrag läuft über das Modelo 149 und muss innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung gestellt werden – diese Frist ist unerbittlich. Die jährliche Steuererklärung erfolgt dann über das Modelo 151. Vorher brauchst du ohnehin deine NIE-Nummer.
Fazit: Für gut verdienende Angestellte und Remote-Arbeiter, die neu nach Mallorca ziehen, ist das Beckham-Gesetz oft der größte einzelne Steuerhebel überhaupt – aber die 6-Monats-Frist und die Detailregeln verzeihen keine Fehler. Lass die Entscheidung unbedingt von einem deutschsprachigen Steuerberater durchrechnen, bevor du den Antrag stellst.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.
Mehr zum Thema: Steuern auf Mallorca für Deutsche – der Überblick.
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