Wer nach Mallorca auswandert, muss sich früher oder später mit dem spanischen Steuersystem auseinandersetzen. Für Deutsche gibt es einige Besonderheiten zu beachten – vom Doppelbesteuerungsabkommen über die Vermögensteuer bis hin zu speziellen Meldepflichten.

Wann bist du in Spanien steuerpflichtig?

Die 183-Tage-Regel ist entscheidend: Wer mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringt, wird dort unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet: Dein weltweites Einkommen wird in Spanien versteuert – nicht nur das in Spanien erzielte.

Achtung: Die 183-Tage-Regel ist nur eines der Kriterien. Auch wer seinen Lebensmittelpunkt (Familie, wirtschaftliche Interessen oder gewöhnlichen Aufenthalt) in Spanien hat, kann bereits früher als steuerlich ansässig gelten.

Die wichtigsten Steuerarten

Einkommensteuer (IRPF)

Die spanische Einkommensteuer ist progressiv und liegt zwischen 19% und 47%. Auf den Balearen kommt ein regionaler Zuschlag hinzu. Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten sind vorhanden, aber anders strukturiert als in Deutschland.

Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio)

Auf den Balearen wird eine Vermögensteuer erhoben. Der Freibetrag liegt bei 700.000 Euro (plus 300.000 Euro für die selbstgenutzte Immobilie). Darüber liegende Vermögen werden mit 0,28% bis 3,45% besteuert.

Zusätzlich existiert seit einigen Jahren die Solidaritätssteuer für große Vermögen (Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas), die sehr hohe Vermögen betrifft und mit der Vermögensteuer zusammenspielt.

Grundsteuer (IBI)

Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles ist vergleichbar mit der deutschen Grundsteuer und wird von der Gemeinde erhoben. Sie beträgt typischerweise 0,4% bis 1,1% des Katasterwerts.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Spanien kennt eine eigene Erbschaft- und Schenkungsteuer. Auf den Balearen gelten teilweise erhebliche Vergünstigungen für nahe Angehörige. Eine frühzeitige steuerliche Planung kann hier viel Geld sparen – gerade bei Immobilien auf Mallorca.

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien

Das DBA regelt, welches Land bei welchen Einkunftsarten das Besteuerungsrecht hat. Grundsätzlich gilt: Wer in Spanien lebt, versteuert dort sein Einkommen. Deutsche Renten werden in der Regel in Spanien versteuert (Ausnahme: Beamtenpensionen).

Wichtig: Mit dem Umzug nach Spanien solltest du dich in Deutschland ordnungsgemäß abmelden. Ob du anschließend in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bist oder weiterhin eine Steuerpflicht besteht, hängt von deinen Einkünften und eventuellen wirtschaftlichen Verbindungen zu Deutschland ab.

Beckham-Regelung – Sonderbesteuerung für Arbeitnehmer

Viele Auswanderer kennen diese Möglichkeit nicht: Arbeitnehmer, die für einen neuen Job nach Spanien ziehen und die Voraussetzungen erfüllen, können unter bestimmten Bedingungen mehrere Jahre lang von einer besonderen Besteuerung profitieren. Statt der normalen Einkommensteuer gilt dann ein fester Steuersatz auf spanische Einkünfte. Die Regelung muss innerhalb einer Frist nach Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden – frühzeitig informieren lohnt sich.

→ Alle Voraussetzungen, Vorteile und Fallstricke: unser ausführlicher Guide zum Beckham-Gesetz.

Modelo 720 – Auslandsvermögen melden

Jeder Steuerresident in Spanien mit Vermögen im Ausland über 50.000 Euro (Bankkonten, Wertpapiere oder Immobilien) muss das Modelo 720 einreichen. Frist: bis 31. März des Folgejahres. Die Strafen für Nicht-Meldung waren früher drakonisch, wurden aber nach einem EU-Urteil 2022 deutlich gemildert.

Wer Kryptowährungen auf ausländischen Börsen hält, kann zusätzlich vom Modelo 721 betroffen sein – der Meldepflicht für Krypto-Bestände im Ausland.

Steuererklärung in Spanien

Die jährliche Steuererklärung (Declaración de la Renta) muss zwischen April und Juni eingereicht werden. Die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) bietet einen Online-Service (Renta Web), der aber für Ausländer mit komplexen Verhältnissen oft nicht ausreicht.

Tipp: Beantrage möglichst früh ein digitales Zertifikat (Certificado Digital) oder die Cl@ve-Identität. Damit lassen sich nahezu alle Behördengänge online erledigen – von der Steuererklärung bis zur Kommunikation mit Behörden.

Fazit: Das spanische Steuerrecht unterscheidet sich in vielen Punkten deutlich vom deutschen. Wer seinen Umzug frühzeitig plant und sich steuerlich beraten lässt, kann unangenehme Überraschungen vermeiden und häufig auch legale Steuervorteile nutzen.

Tipp: Ein deutschsprachiger Steuerberater auf Mallorca ist für die meisten Auswanderer die beste Investition.

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