Wer nach Mallorca auswandert, muss sich früher oder später mit dem spanischen Steuersystem auseinandersetzen. Für Deutsche gibt es einige Besonderheiten zu beachten – vom Doppelbesteuerungsabkommen über die Vermögensteuer bis hin zu speziellen Meldepflichten.

Wann bist du in Spanien steuerpflichtig?

Die 183-Tage-Regel ist entscheidend: Wer mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbringt, wird dort unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet: Dein weltweites Einkommen wird in Spanien versteuert – nicht nur das in Spanien erzielte.

Die wichtigsten Steuerarten

Einkommensteuer (IRPF)

Die spanische Einkommensteuer ist progressiv und liegt zwischen 19% und 47%. Auf den Balearen kommt ein regionaler Zuschlag hinzu. Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten sind vorhanden, aber anders strukturiert als in Deutschland.

Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio)

Auf den Balearen wird eine Vermögensteuer erhoben. Der Freibetrag liegt bei 700.000 Euro (plus 300.000 Euro für die selbstgenutzte Immobilie). Darüber liegende Vermögen werden mit 0,28% bis 3,45% besteuert.

Grundsteuer (IBI)

Die Impuesto sobre Bienes Inmuebles ist vergleichbar mit der deutschen Grundsteuer und wird von der Gemeinde erhoben. Sie beträgt typischerweise 0,4% bis 1,1% des Katasterwerts.

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien

Das DBA regelt, welches Land bei welchen Einkunftsarten das Besteuerungsrecht hat. Grundsätzlich gilt: Wer in Spanien lebt, versteuert dort sein Einkommen. Deutsche Renten werden in der Regel in Spanien versteuert (Ausnahme: Beamtenpensionen).

Wichtig: Du musst dich in Deutschland aktiv abmelden und beim Finanzamt als beschränkt steuerpflichtig einstufen lassen.

Modelo 720 – Auslandsvermögen melden

Jeder Steuerresident in Spanien mit Vermögen im Ausland über 50.000 Euro (Bankkonten, Wertpapiere oder Immobilien) muss das Modelo 720 einreichen. Frist: bis 31. März des Folgejahres. Die Strafen für Nicht-Meldung waren früher drakonisch, wurden aber nach einem EU-Urteil 2022 deutlich gemildert.

Steuererklärung in Spanien

Die jährliche Steuererklärung (Declaración de la Renta) muss zwischen April und Juni eingereicht werden. Die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) bietet einen Online-Service (Renta Web), der aber für Ausländer mit komplexen Verhältnissen oft nicht ausreicht.

Tipp: Ein deutschsprachiger Steuerberater auf Mallorca ist für die meisten Auswanderer die beste Investition.

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